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DeskCore Software

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 21. August 2026

Diese Bedingungen gelten für Verträge zwischen der DeskCore Software GmbH und Unternehmern. Alle genannten Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Bedingungen gelten für alle Leistungen der DeskCore Software GmbH, nachfolgend Auftragnehmer, gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.

(3) Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit demselben Auftraggeber, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.

§ 2 Vertragsschluss im System

(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Webseite ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.

(2) Der Auftraggeber gibt sein Angebot ab, indem er im System den Vertragstext bestätigt und elektronisch unterzeichnet. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung durch den Auftragnehmer zustande, spätestens mit Aufnahme der Tätigkeit.

(3) Der Vertragstext wird gespeichert und ist für den Auftraggeber jederzeit in seinem Zugang abrufbar. Zusätzlich erhält er ihn als PDF per E-Mail. Vertragssprache ist Deutsch.

(4) Eingabefehler kann der Auftraggeber vor dem Absenden über die üblichen Korrekturmittel seines Browsers sowie über die Schaltfläche zum Zurückgehen berichtigen. Die Pflichten nach § 312i Absatz 1 Satz 1 Nummern 1 bis 3 und Satz 2 BGB werden im Übrigen gemäß § 312i Absatz 2 BGB abbedungen.

§ 3 Gegenstand und Art der Leistung

(1) Der Auftragnehmer erbringt Leistungen der Softwareentwicklung, der Beratung und der Betreuung. Es handelt sich um einen Dienstvertrag nach § 611 BGB. Geschuldet ist die fachgerechte Tätigkeit, nicht ein bestimmter Erfolg und kein bestimmter Funktionsumfang.

(2) Inhalt und Reihenfolge der Arbeiten ergeben sich aus dem im System hinterlegten Lastenheft und den laufenden Abstimmungen. Beide Parteien können sie jederzeit in Textform ändern; eine Änderung wirkt ab dem Zeitpunkt der Abstimmung.

(3) Ein Lastenheft, das vor Vertragsschluss erstellt wurde, ist unverbindlich. Darin genannte Stundenangaben sind Schätzungen und keine Festpreise.

(4) Der Auftragnehmer kann Erfüllungsgehilfen einsetzen. Er bleibt Ansprechpartner des Auftraggebers.

§ 4 Vergütung und Abrechnung

(1) Die Vergütung beträgt 50,00 € je Stunde zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Abgerechnet wird wöchentlich nach tatsächlich geleisteten Zeiten. Angefangene Viertelstunden werden auf die nächste volle Viertelstunde aufgerundet.

(3) Der Auftragnehmer erfasst jede Leistung mit Datum, Dauer und Beschreibung im System. Der Auftraggeber kann die Erfassung jederzeit einsehen, bevor eine Rechnung entsteht.

(4) Rechnungen werden elektronisch bereitgestellt. Der Rechnungsbetrag ist mit Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig und wird über den vom Auftraggeber hinterlegten Zahlungsweg eingezogen, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(5) Einwendungen gegen eine Leistungserfassung sind innerhalb von sieben Tagen nach Zugang der zugehörigen Rechnung in Textform zu erheben. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Erfassung als anerkannt. Auf diese Wirkung weist der Auftragnehmer in jeder Rechnung hin.

(6) Bei Zahlungsverzug schuldet der Auftraggeber Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten. Der Auftragnehmer darf die Leistung nach vorheriger Ankündigung mit angemessener Frist zurückstellen, solange fällige Beträge offen sind.

(7) Eine Mindestabnahme besteht nicht. Werden in einer Woche keine Leistungen erbracht, entsteht für diese Woche keine Vergütung.

(8) Reisekosten und Auslagen werden nur nach vorheriger Absprache und gegen Nachweis erstattet.

§ 5 Mitwirkung des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt die für die Leistung erforderlichen Informationen, Daten, Testdaten und Zugänge rechtzeitig und vollständig bereit.

(2) Er benennt eine entscheidungsbefugte Ansprechperson sowie eine Vertretung und stellt deren Erreichbarkeit während der üblichen Geschäftszeiten sicher.

(3) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, verlängern sich vereinbarte Zeiträume entsprechend. Wartezeiten, die dadurch entstehen und die der Auftragnehmer nicht anderweitig nutzen kann, gelten nach vorheriger Ankündigung als Leistungszeit.

§ 6 Rechte an den Arbeitsergebnissen

(1) Der Auftraggeber erhält an allen im Rahmen dieses Vertrags eigens für ihn erstellten Arbeitsergebnissen, insbesondere am Quellcode, an der Dokumentation und am Datenmodell, ein ausschließliches, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes, übertragbares und unterlizenzierbares Nutzungsrecht für alle bekannten Nutzungsarten.

(2) Die Rechte gehen jeweils mit vollständiger Zahlung der Rechnung über, die den Zeitraum ihrer Entstehung abdeckt. Bis dahin erhält der Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht zu Test- und Abstimmungszwecken.

(3) An allgemeinen Bausteinen, Werkzeugen, Bibliotheken und Verfahren, die unabhängig von diesem Vertrag bestehen oder allgemein verwendbar sind, verbleiben die Rechte beim Auftragnehmer. Der Auftraggeber erhält daran ein einfaches, unbefristetes, nicht ausschließliches Nutzungsrecht im Rahmen der gelieferten Anwendung.

(4) Rechte Dritter an eingesetzter Fremd- und Open-Source-Software bleiben unberührt. Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber auf die jeweiligen Lizenzbedingungen hin und setzt ohne vorherige Abstimmung keine Komponenten ein, deren Bedingungen eine Offenlegung des Gesamtwerks verlangen.

(5) Der Auftragnehmer darf den Auftraggeber nach vorheriger Zustimmung in Textform als Referenz nennen.

§ 7 Leistungsstörungen

(1) Da ein Dienstvertrag vorliegt, gelten die Vorschriften über Sachmängel nicht. Erbringt der Auftragnehmer seine Tätigkeit nicht fachgerecht, hat der Auftraggeber Anspruch auf Nachbesserung im Rahmen der vereinbarten Vergütung, soweit die Ursache im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers liegt.

(2) Der Auftraggeber zeigt erkennbare Störungen unverzüglich in Textform an und beschreibt sie so, dass eine Nachvollziehbarkeit möglich ist.

§ 8 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag beginnt mit dem Vertragsschluss und läuft auf unbestimmte Zeit.

(2) Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von sieben Tagen zum Ende einer Kalenderwoche in Textform kündigen. Eine Kündigung über die dafür vorgesehene Funktion im System oder per E-Mail genügt.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Auftragnehmer insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen von mehr als zwei Wochenrechnungen in Verzug ist.

(4) Bis zur Beendigung geleistete Zeiten werden abgerechnet. Der Auftragnehmer übergibt Quellcode, Daten und Dokumentation in einem gängigen, maschinenlesbaren Format, sobald alle fälligen Rechnungen ausgeglichen sind.

§ 9 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die in den letzten zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis gezahlte Nettovergütung.

(3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftung für Datenverlust ist auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber für die Wiederherstellung entstanden wäre.

(4) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

(5) Ansprüche des Auftraggebers verjähren in zwölf Monaten ab Kenntnis, spätestens in den gesetzlichen Fristen. Für Ansprüche nach Absatz 1 gelten die gesetzlichen Fristen.

§ 10 Datensicherung

Der Auftraggeber bleibt für die Sicherung seiner Daten verantwortlich, soweit die Datensicherung nicht ausdrücklich als Leistung vereinbart ist. Vor Eingriffen des Auftragnehmers in bestehende Systeme führt der Auftraggeber eine vollständige Sicherung durch.

§ 11 Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen der jeweils anderen Seite vertraulich und verwenden sie nur für Zwecke dieses Vertrags. Die Pflicht besteht für drei Jahre über das Vertragsende hinaus fort.

(2) Ausgenommen sind Informationen, die allgemein bekannt sind, ohne Verletzung dieser Pflicht bekannt werden, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher Pflicht offengelegt werden müssen.

§ 12 Abwerbeverbot

Beide Parteien verpflichten sich, während der Vertragslaufzeit und für zwölf Monate danach keine Mitarbeiter der anderen Seite gezielt abzuwerben. Allgemeine Stellenausschreibungen bleiben zulässig.

§ 13 Datenschutz

Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Artikel 28 DSGVO. Er ist unter Auftragsverarbeitung abrufbar und wird mit Vertragsschluss Bestandteil dieses Vertrags.

§ 14 Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, befreien die betroffene Partei für die Dauer der Störung von ihrer Leistungspflicht. Dazu zählen insbesondere Naturereignisse, Streik, behördliche Maßnahmen sowie großflächige Ausfälle von Strom- oder Telekommunikationsnetzen. Die betroffene Partei informiert die andere unverzüglich.

§ 15 Aufrechnung und Zurückbehaltung

Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 16 Änderungen dieser Bedingungen

Der Auftragnehmer kann diese Bedingungen mit einer Frist von sechs Wochen in Textform ändern. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang, gelten die Änderungen als angenommen. Auf die Bedeutung des Schweigens weist der Auftragnehmer in der Mitteilung gesondert hin. Widerspricht der Auftraggeber, kann jede Partei zum Wirksamwerden der Änderung ordentlich kündigen.

§ 17 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Auftragnehmer bleibt berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.

(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.

(4) Sollte eine Bestimmung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.